Narkosebehandlung

Seit Februar 2021 ist es in unserer Zahnarztpraxis möglich, Zahnbehandlungen unter Narkose durchführen zu lassen.

Wir kooperieren mit einem erfahrenen Anästhesisten (Narkosearzt), der zu uns in die Praxis kommt, die Narkose einleitet und die Vitalfunktionen während und nach der Behandlung überwacht.

Während Sie also ruhig schlafen, werden die nötigen zuvor besprochenen Behandlungen von unseren Zahnärzten/Oralchirurgen vorgenommen, und Sie wachen nach kurzer Zeit beschwerdefrei wieder auf. Nach etwa ½ bis 1 Stunde können Sie die Praxis mit einer Begleitperson wieder verlassen.

Sinnvoll ist die Zahnbehandlung in Narkose bei längeren operativen Eingriffen,

bei extrem ausgeprägter Angst vor der Behandlung und großem Behandlungsbedarf, indem verschiedene Behandlungsschritte zusammen in einem Termin durchgeführt werden.

Bei behinderten Patienten prüfen wir mit unserem Anästhesisten, ob die Behandlung in Narkose bei körperlichen und sonstigen Behinderungen in unserer Praxis möglich ist, oder aus ärztlicher Verantwortung besser in stationärer intensivmedizinischer Überwachung vorgenommen werden sollte.

Auch bei Kindern könnte in speziellen Einzelfällen eine Narkosebehandlung sinnvoll sein.

Prinzipiell kann sich jeder Patient in Narkose behandeln lassen, sofern bei den üblichen allgemeinärztlichen Untersuchungen vor dem Eingriff nichts Gegenteiliges festgestellt wird. Grundsätzlich ist jedoch das mögliche Risiko dem Nutzen gegenüberzustellen.

Die Kosten für die Narkose werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten generell.

Die Abrechnung erfolgt durch den Narkosearzt.